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   BFH, 19.12.2007 - II R 34/06   

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https://dejure.org/2007,1982
BFH, 19.12.2007 - II R 34/06 (https://dejure.org/2007,1982)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2007 - II R 34/06 (https://dejure.org/2007,1982)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - II R 34/06 (https://dejure.org/2007,1982)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Entfallen der für eine Grundstücksschenkung festzusetzenden Schenkungsteuer durch Ablösung des durch den Schenker vorbehaltenen Nießbrauchs

  • Judicialis

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 25 Abs. 1
    Ablösung eines vorbehaltenen Nießbrauchs nach einer Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de

    Ablösung eines vorbehaltenen Nießbrauchs nach einer Grundstücksschenkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkungsteuer für den Letzterwerb und den Vorerwerb bei entgeltlicher Ablösung des vorbehaltenen Nießbrauchs bei der ursprünglichen Schenkung ? Ansatz des Vorerwerbs mit dem Bruttowert ohne Berücksichtigung der entgeltlichen Nießbrauchsablösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablösung eines vorbehaltenen Nießbrauchs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswirkung der entgeltlichen Ablösung eines im Zeitpunkt einer freigebigen Zuwendung vorbehaltenen Nießbrauchrechts an einem Grundstück; Berechnung abzuziehender Steuer für Vorerwerbe auf der Grundlage der geltenden Vorschriften zur Zeit des letzten Erwerbs

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt als Vorschenkung

  • notbz.de PDF, S. 15 (Kurzinformation)

    Schenkungsteuerrechtliche Folgen der entgeltlichen Ablösung eines vorbehaltenen Nießbrauchs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorweggenommene Erbfolge - Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs berührt nicht den Wert des Vorerwerbs

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 14 Abs 1 S 1, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 25 Abs 1, ErbStG § 3 Abs 1
    Ablösung; Erbschaftsteuer; Grundstück; Vorbehaltsnießbrauch; Vorerwerb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 419
  • NJW-RR 2008, 749
  • FamRZ 2008, 693
  • DB 2008, 741
  • BStBl II 2008, 260
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.03.2004 - II R 3/01

    Schenkungsteuer bei vorzeitigem unentgeltlichem Verzicht auf ein vorbehaltenes

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - II R 34/06
    Der Kläger berufe sich überdies zu Unrecht auf § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sowie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. März 2004 II R 3/01 (BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).

    Da dem Bereicherungsprinzip im Streitfall anders als in dem Sachverhalt, der dem Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 zugrunde gelegen habe, nicht bei einer zweiten Schenkung --nämlich einem unentgeltlichen Verzicht auf den Nießbrauch-- Rechnung getragen werden könne, müsse dies bei der Besteuerung des ursprünglich belasteten Erwerbs geschehen.

    Denn der im Jahre 1997 an die Schenkerin entrichtete Betrag wurde nicht (nachträglich) für den Erwerb des Grundstücks, sondern für den ohne diese Geldleistung schenkungsteuerbaren Rechtsverzicht der Schenkerin (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429) gezahlt.

    Auch liegt hier anders als in dem Urteilsfall in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 keine dem Bereicherungsprinzip widersprechende doppelte Erfassung des Nießbrauchsrechts vor, die zu einer vom Kläger begehrten Korrektur zwänge.

    Soweit der BFH mit Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 für den Fall eines vorzeitigen unentgeltlichen Verzichts auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht verlangt hat, bei der Besteuerung der in dem Verzicht liegenden freigebigen Zuwendung die Bemessungsgrundlage um den Wert zu mindern, der bei der Besteuerung des nießbrauchsbelasteten Grundstücks dem tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen Nießbrauch zugekommen ist, ist die Minderung nämlich nicht bei der Besteuerung des schenkweisen Erwerbs des (ursprünglich) belasteten Grundstücks vorgenommen worden, sondern bei der mit dem Verzicht bewirkten zweiten freigebigen Zuwendung.

  • BFH, 08.03.2006 - II R 10/05

    Berechnung der Steuer für einen späteren Erwerb unter Berücksichtigung eines mit

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - II R 34/06
    Trotz dieser Stundung hat die Zurechnung eines solchen Vorerwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG mit dem Bruttowert --d.h. ohne Berücksichtigung der Belastung-- zu erfolgen (BFH-Urteil vom 8. März 2006 II R 10/05, BFHE 213, 106, BStBl II 2006, 785).

    Bei einem nach § 25 Abs. 1 ErbStG zu besteuernden Vorerwerb ist die abzuziehende Steuer ebenfalls nach dem Bruttowert des Vorerwerbs zu berechnen (BFH in BFHE 213, 106, BStBl II 2006, 785).

  • FG Köln, 14.03.2006 - 9 K 4735/05

    Vorerwerb trotz entgeltlicher Nießbrauchsablösung

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - II R 34/06
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 912 veröffentlichten Urteil die Ansicht, die Grundstücksübertragung im Jahr 1993 habe gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 25 Abs. 1 ErbStG 1974 trotz des Nießbrauchsvorbehalts der M eine freigebige Zuwendung dargestellt, die mit dem 1, 4-fachen des Einheitswerts zu bewerten gewesen sei.
  • BFH, 12.01.2011 - II R 30/09

    Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR -

    Das FA berücksichtigte dabei die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Berechnung des nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes anrechenbaren Betrags für Vorerwerbe (BFH-Urteile vom 2. März 2005 II R 43/03, BFHE 209, 153, BStBl II 2005, 728, und vom 31. Mai 2006 II R 20/05, BFH/NV 2006, 2260, und hinsichtlich der Klägerin zu 2. zusätzlich BFH-Urteile vom 8. März 2006 II R 10/05, BFHE 213, 106, BStBl II 2006, 785; vom 8. März 2006 II R 73/04 und II R 29/05, BFH/NV 2006, 1661 und 1662; vom 19. Dezember 2007 II R 34/06, BFHE 218, 419, BStBl II 2008, 260, und vom 19. November 2008 II R 22/07, BFH/NV 2009, 587).
  • BFH, 19.11.2008 - II R 22/07

    Steuerberechnung bei einem mit nicht abziehbarer Belastung beschwerten Vorerwerb

    Die Milderung der Folgen des Abzugsverbots für die Besteuerung des früheren Erwerbs darf dem Erwerber auch nicht im Rahmen der Besteuerung eines späteren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 ErbStG wieder entzogen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 2006 II R 10/05, BFHE 213, 106, BStBl II 2006, 785; vom 19. Dezember 2007 II R 34/06, BFHE 218, 419, BStBl II 2008, 260).
  • OLG Köln, 10.03.2009 - 4 UF 122/08

    Verwirkung des Trennungsunterhalts durch Abhebungen vom gemeinsamen Konto

    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tilgungsanteil der Kreditraten stets dann unberücksichtigt bleiben, wenn die damit einhergehende Vermögensbildung zu einer einseitigen Belastung des Unterhaltsberechtigten führen würde, weil dieser von der mit der Tilgung einhergehenden Vermögensbildung nicht mehr profitiert (vgl. BGH FamRZ 2008, 693).
  • OLG Hamm, 23.01.2009 - 13 UF 88/08

    Anforderungen an den Nachweis des Einkommens eines freiberuflich tätigen

    Dabei ist der Senat sich bewusst, dass wesentliche Stimmen in der Literatur sich unter Berufung auf die Gesetzesbegründung für eine Berücksichtigung nur des Zahlbetrages aussprechen (so auch 2. FS des OLG Hamm NJW 2008, 2049 m.w.N.) und der BGH im Urteil vom 5.3.2008 = FamRZ 2008, 693 auf diese Literaturstellen hingewiesen hat.
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